Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer

Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer

ID: 707391
(PresseBox) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Beschluss zur Erbschaftsteuer vom 5. Oktober 2011 erneut die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts infrage gestellt und die Finanzverwaltung formal aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen. Der BFH holte zu einem Rundumschlag gegen die Erbschaftsteuer aus, der weit über den streitanhängigen Fall hinausreichte. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird dadurch sehr wahrscheinlich. Im Wesentlichen ging es um Gestaltungsmodelle, die erhebliches Steuergestaltungspotenzial im gegenwärtigen Erbschaftsteuerrecht ermöglichen. Der BFH stufte Gestaltungsmöglichkeiten, mittels derer Privatvermögen durch sogenannte Cash-GmbHs oder Cash-GmbH & Co. KGs in die nächste Generation steuerfrei übertragen werden können, als vom derzeitigen Gesetz gedeckt ab. Hierzu muss man wissen, dass ? im Gegensatz zu Mietimmobilien, Aktien und notierten Wertpapieren ? die als Betriebsvermögen einzustufenden Festgelder und Forderungen derzeit kein schädliches Verwaltungsvermögen sind. Damit sind diese unter Einhaltung der Behaltefristen etc. hundertprozentig erbschaftsteuerbefreit. Diese Begünstigung von Betriebsvermögen stört Finanzrichter, Experten und Politiker. Denn solches gewerblich gefärbtes ehemaliges Privatvermögen unterliegt entgegen der Absicht des Gesetzgebers keiner besonderen Gemeinwohlbindung, trotzdem kann mit einer Übertragung in Form einer gewerblich geprägten Personengesellschaft oder GmbH die eigentlich anfallende Erbschaftsteuer bei entsprechender Gestaltung auf null reduziert werden. Derzeit laufen Bestrebungen aus den Ländern, über den Bundesrat eine Gesetzesänderung zu formulieren, die solch
ungewollte Gestaltungen blockiert. Es ist daher weiterhin zu verfolgen, wie sich Gesetzgeber und Rechtsprechung zu diesem Erbschaftsteuerthema stellen.
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Datum: 27.08.2012 - 09:00 Uhr
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