Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Ohrlochstechen bei Kindern
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endete mit einem Vergleich. Doch Geburtstagswunsch hin oder her,
keine Dreijährige muss schon zum Löcherstechen. Jetzt aber will der
Richter den Fall »wahrscheinlich« zur Prüfung an die
Staatsanwaltschaft übergeben - und das geht zu weit. Sicher, bei
Kleinkindern ist das Risiko einer Infektion höher. Aber hier ist das
Verantwortungsbewusstsein der Eltern gefragt - und nicht der Staat.
Schon allein die Forderung von Medizinern, die Altersgrenze fürs
Ohrlochstechen bei 14 Jahren anzusetzen, geht an der
Lebenswirklichkeit vorbei. Seit 2002 dürfen 14-Jährige in Begleitung
eines Erziehungsbeauftragten sogar in Diskotheken, und jetzt ist der
Ohrstecker zu viel? In einem Alter, in dem sich viele mit ihren
Eltern über das erste Piercing streiten? Man kann es in seiner
Regelwut auch übertreiben. Es täte allen gut, die Kirche im Dorf zu
lassen. Was wäre sonst der nächste Fall fürs Gericht? Eine Impfung?
Tut auch weh. Lohnen würde sich ein Urteil zu Vornamen: Für Kinder,
die Pumuckl oder Fanta heißen, werden Hänseleien in der Schule sicher
traumatischer als jedes Ohrloch sein.
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Andreas Kolesch
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Datum: 31.08.2012 - 20:05 Uhr
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