Darf man sein Firmenlogo ungefragt nutzen?
ID: 719287

(PresseBox) - Immer wieder taucht die Frage auf, ob man nach Beauftragung eines Graphikers das von ihm erstellte Logo weiter nutzen darf, ohne den Graphiker fragen muss. Etwas juristischer formuliert: Sind die Rechte an dem Logo umfassend auf den Auftraggeber übergegangen?
Ein Corporate Design, Logo o.Ä. für ein Unternehmen soll typischerweise den Auftritt des Unternehmens und eine Wiederkennung fördern.
Blieben die Rechte an dem Design dauerhaft beim Urheber, wäre das Unternehmen bei etwaigen Änderungen oder weiteren Nutzungen von der Zustimmung und damit dem Goodwill des Urhebers abhängig. Würde der Urheber die Zustimmung verweigern bzw. einen unverhältnismäßig hohen Preis fordern und würde das Unternehmen bei Fortnutzung eine Rechtsverletzung riskieren, wäre das Unternehmen dem Urheber nahezu schutzlos ausgeliefert.
Soweit also die Vertragspartner nicht ausdrücklich den Verbleib der Rechte beim Urheber vereinbart hätten ? es kann dahinstehen, inwieweit eine solche Regelung AGB-rechtlich zulässig wäre ? ist zu prüfen, was die Vertragspartner vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie die Vertragslücke zuvor gekannt hätten (siehe § 31 Absatz 5 UrhG). Nach der so genannten Zweckübertragungstheorie wird als nach dem zugrunde liegenden Zweck des Vertrages gefragt.
Bei einem Firmendesign liegt es auf der Hand, dass der Unternehmer sein Design möglichst lange nutzen möchte. Dies weiß der Urheber auch. Insoweit geht regelmäßig umfassende und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte auf den Unternehmer über.
Ähnlich kann es sein bei Plakatmotiven, wenn erkennbar das Plakat dauerhaft bzw. für eine Vielzahl von Veranstaltung genutzt werden sollte.
Anders wiederum kann es aber bspw. bei Werbebroschüren sein, wenn diese nur für eine bestimmte Messe oder einen im Voraus bekannten Zeitraum genutzt werden sollten. Dann würden die Rechte allenfalls befristet auf den Auftraggeber übergehen, und er dürfte danach das Design nicht ohne Zustimmung des Graphikers weiter nutzen.
Übrigens: Wenn der Graphiker im Nachhinein meint, beim Preis über den Tisch gezogen worden zu sein bzw. dass der Kunde viel zu wenig bezahlt hätte, hat er eine effektive Waffe: Das Urheberrechtsgesetz sichert dem Urheber stets eine angemessene Vergütung an seinem Werk. Stellt sich also im Nachhinein heraus, dass der Kunde zu wenig bezahlt hat, kann der Urheber die Differenz bis zur angemessenen Vergütung nachfordern (was angemessen ist, würde im Streitfall ein Sachverständiger zu klären haben).
Übrigens Nr. 2: Das alles gilt nur, wenn der Graphiker Urheber ist ? er muss also schöpferisch tätig geworden sein, sein Werk muss eine zumindest minimale Schöpfungshöhe aufweisen.
Gerne beraten wir Agenturen, Graphiker und Verwerter in allen Fragen des Urheberrechts. Vertrauen Sie dabei auf unsere Spezialisierung, unsere Kompetenz und unsere Erfahrung!
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.
Datum: 12.09.2012 - 08:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 719287
Anzahl Zeichen: 3546
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Darf man sein Firmenlogo ungefragt nutzen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Wer wählt wen? ...
(Uni-Leipzig) Im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli 2012 wurden bundesweit rund 2.400 Wahlberechtigte im Alter zwischen 18 und 91 Jahren zu sozial- und medizinpsychologischen Themen befragt. Gängige Überzeugung ist, dass Selbstständige FDP wählen, Juristen die CDU und Angestellte die SPD. W
Weltweit größte Tagung zum Thema Süßwaren ...
München/Berlin - Das zentrale Tagungsmotto des 13. Internationalen Süßwarenkongresses 2012, der vom 21. bis 23. November 2012 wieder in Berlin stattfindet, ist "Freiheit oder noch mehr Zwang?" "Die Herstellung von Lebensmitteln und Sußwaren ist dank wesentlicher technischer und wi
NABU begrüßt EU-Entscheidung zu geringerem Schwefelgehalt in Schiffstreibstoffen ...
Sauberere Luft durch sauberere Treibstoffe auf See Berlin/Brüssel - Der NABU begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Direktive zum Schwefelgehalt in Schiffstreibstoffen. Danach wird der Grenzwert von Schwefel in marinen Treibstoffen ab dem Jahr 2020
NSU-Untersuchungsausschuss - SPD und GRÜNE: Motive für Geheimniskrämerei der Landesregierung liegen weiter im Dunkeln ...
[bild 1]Nach der heutigen Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas T. bleibt weiter offen, warum die Landesregierung und das Landesamt für Verfassungsschutz die Vernehmung des von ihm geführten rechtsextremen V-Mannes im Zuge der Ermittlungen wegen des Mordes in Kassel verhindert




