WAZ: Jäger: Keine Einwände bei Schadenersatzforderungen gegen Ex-OB Langemeyer
ID: 722106
Schadenersatzforderungen der Stadt Dortmund gegen
Alt-Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane
Uthemann (beide SPD) in der "Wahllügen-Affäre" für gerechtfertigt.
Mögliche Ersatzansprüche wegen der Wiederholung der Kommunalwahl von
2009 "können der Stadt Dortmund als früherer Dienstherrin zustehen,
sind von dieser zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen",
schreibt Jäger in der Antwort auf eine Parlamentsanfrage der
FDP-Landtagsfraktion. Die Landesregierung mache keine weiteren
Vorgaben. Damit könnten kommunale Spitzenbeamte in NRW künftig
häufiger zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden, wenn ihnen
Pflichtverletzungen im Amt nachgewiesen werden. FDP-Fraktionsvize
Ralf Witzel sprach gegenüber unserer Zeitung von einem
"mustergültigen Präzedenzfall, der landesweit Vorbildcharakter für
viele zukünftige andere Pflichtverletzungen in öffentlichen
Verwaltungen haben sollte". Die Stadt Dortmund fordert von Langemeyer
und Uthemann rund 60.000 Euro, weil sie unmittelbar vor der
Kommunalwahl 2009 ein Haushaltsloch von 100 Millionen Euro bewusst
verheimlicht haben sollen.
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Datum: 16.09.2012 - 15:32 Uhr
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