Rheinische Post: Wünsch dir was
= Von Eva Quadbeck
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Schröder gehören in die Abteilung Wünsch-dir-was-Politik.
Selbstverständlich wäre es schön, wenn möglichst viele Menschen ihre
Erwerbsarbeit für ein paar Jahre unterbrechen könnten, um Enkelkinder
zu betreuen oder andere Dinge zu tun, die ihnen sinnvoll erscheinen.
Die Pläne gehen an der Realität des Arbeitslebens allerdings vorbei.
In einem Land mit einem sehr gutem Kündigungsschutz dürfen auch die
Arbeitgeber ein Mindestmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit für
ihre Personalpolitik erwarten. Wenn künftig tatsächlich alle Eltern
und Großeltern bis zum 14. Geburtstag der Kinder zwei bis drei Jahre
Elternzeit einreichen können, dann dürften viele Arbeitgeber in
organisatorische Schwierigkeiten geraten. Zumal zur Elternzeit ein
besonderer Kündigungsschutz und ein Recht auf Teilzeit gehören sowie
die Option für die Arbeitnehmer, an ihren alten Arbeitsplatz
zurückzukehren. Insbesondere das Vorhaben, Eltern und Großeltern
gleichzeitig eine berufliche Auszeit fürs Kind zu gewähren, schießt
übers Ziel hinaus. Dies öffnet der Zweckentfremdung der Elternzeit
Tür und Tor. Berufliche Sabbatjahre sollten weiterhin individuell mit
dem Arbeitgeber verhandelt werden.
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Datum: 27.09.2012 - 20:03 Uhr
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