Holzenkamp/Heil: Gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen nicht zielführend

Holzenkamp/Heil: Gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen nicht zielführend

ID: 745893
(ots) - Im Plenum des Bundestags wurden am heutigen Freitag
die Anträge der SPD und der Linken zur Deckelung der Dispozinsen
debattiert. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"SPD und Linke machen es sich in ihren Anträgen zu einfach:
Einerseits vernachlässigen sie die Grundsätze der Marktwirtschaft,
anderseits ignorieren sie die Nachteile, die eine Zinsobergrenze mit
sich bringen würde. Eine Zinsobergrenze - auch eine, die an den
Basiszinssatz gekoppelt ist - kann dazu führen, dass Banken, die
momentan niedrigere Dispozinssätze haben, sich an dieser orientieren
und ihren Zinssatz dementsprechend erhöhen. Andere Banken, die durch
die Obergrenze gezwungen werden, ihren Zinssatz zu senken, könnten
ihre finanziellen Einbußen dadurch ausgleichen, dass sie Preise für
andere Dienstleistungen - zum Beispiel die Kontoführungsgebühr -
erhöhen.

Es besteht ein Missverhältnis zwischen dem Zinssatz, zu dem sich
Banken Geld leihen, und dem Zinssatz, den Kunden bei Überziehung
ihres Kontos zahlen müssen. Wir fordern die Banken auf, eine
freiwillige Selbstverpflichtung einzugehen und die Zinssätze zu
senken. Die Banken haben bereits auf den Druck von Politik und
Öffentlichkeit reagiert. Bis November wollen sie prüfen, wie die
Konditionen transparenter gemacht werden können. Außerdem haben sie
angekündigt, die betroffenen Kunden verstärkt bei der Suche nach
Alternativen zum Dispokredit zu unterstützen. Das ist ein erster
kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber auch die Verbraucher
sind gefordert: Sie entscheiden sich für oder gegen eine bestimmte
Bank und können so auf Preise, Leistungen und Konditionen der Banken


Einfluss nehmen."



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Datum: 19.10.2012 - 14:32 Uhr
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