Weser-Kurier: Zur Diskussionüber Gruppenversicherungsverträge der Parteien schreibt der "Weser-Krier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 3. November 2012:
ID: 754911
der FDP auch die SPD ihren Mitgliedern bis November 2011 einen
Gruppenversicherungsvertrag angeboten hat - bei einer privaten
Krankenversicherung - dann ist das keine große Überraschung.
Überhaupt zeigt die geringe Resonanz bei den Parteimitgliedern auf
solche Angebote, wie aufgebauscht die jetzige Kritik am Verhalten der
Parteien ist. Und die Tatsache, dass bei der SPD wie auch bei der FDP
die Gruppenverträge ausgelaufen sind beziehungsweise jetzt zum
Jahresende auslaufen, zeigt, dass die Parteien ohnehin verstanden
haben, im Bereich Polit-Sponsoring deutlich zurückhaltender
vorzugehen als noch vor Jahren. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Es
ist unnötig, das ohnehin beschädigte Vertrauen in die Politik durch
solcher Art Serviceleistungen zu mindern. Darauf also im Zweifelsfall
zu verzichten, ist gut und richtig. Gruppenverträge aber gleich als
Vorstufe zur Korruption zu bewerten, wird der Sache nicht gerecht.
Die Weitergabe von Kostenvorteilen bei einem solchen Abschluss für
einen größeren Personenkreis ist nicht verwerflich. Nicht hinter
jedem Rabatt muss gleich eine schlechte Absicht vermutet werden.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.11.2012 - 21:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 754911
Anzahl Zeichen: 1467
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 227 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Zur Diskussionüber Gruppenversicherungsverträge der Parteien schreibt der "Weser-Krier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 3. November 2012:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).