Mittelbayerische Zeitung: Altersgrenze kippen!
Kommentar zum Kommunalwahlrecht
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Senior kann es noch immer perfekt, mancher junge Kandidat überholt
lässig und locker im Dienst ergraute Konkurrenz. Rigide und
willkürlich gesetzte Altersgrenzen sollte es deshalb nicht geben. Die
Bürger wissen selbst, wie lange sie einem erfahrenen Stadtoberhaupt
oder Landrat die Geschicke der Kommune in die Hand legen wollen und
wann es Zeit für einen Wechsel ist. Weiteres Korrektiv für nimmermüde
Kommunalchefs: Parteifreunde, die über die Kandidatenkür entscheiden
und Fehlentwicklungen schon aus eigenen Karrierewünschen wachsam
verfolgen. Das im Frühjahr verabschiedete Kommunalwahlgesetz ist zu
Recht auf dem Prüfstand des Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Es
hat noch einen anderen Webfehler: Die dort zumindest auf 67 Jahre
heraufgesetzte Altersgrenze soll erst ab 2020 gelten - wegen der
langen Vorbereitung von Kommunalwahlen. Kein überzeugendes Argument.
Termin ist im März 2014. Selbst jetzt ist Zeit genug.
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Datum: 12.11.2012 - 19:13 Uhr
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