Nieding + Barth erreicht für Swap-Geschädigten 75%-Vergleich mit Deutscher Bank
Risiken eines Swap-Geschäftes wurden nicht ausreichend transparentgemacht. Betroffener erhält den Großteil seines Verlustes erstattet.
Knapp 150.000 Euro Verlust hatte der Mandant mit einem Zinsdifferenzgeschäft, einem sogenannten Currency-Harvest-Swap der Deutschen Bank, verbucht. „Die Risiken, die in solchen Geschäften stecken, wurden vorab nicht ausreichend transparent gemacht“, erklärt Dr. Julia List, Rechtsanwältin bei Nieding + Barth, die den Mandaten vor dem Landgericht Frankfurt/Main vertreten hat (Az.: 2-05 O 441/11). Im September 2011 wurde Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Am 18. Oktober diesen Jahres einigte man sich in der mündlichen Verhandlung auf einen Vergleich mit einer beachtlichen Quote von 75 Prozent für den geschädigten Mandanten. Inzwischen ist auch die Widerrufsfrist abgelaufen, so dass die Einigung rechtskräftig ist.
Für Nieding + Barth-Anwältin List hat der Vergleich über den Einzelfall hinaus eine Signalwirkung: „Es zeigt sich, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Aufklärungspflichten der Banken über den anfänglichen negativen Marktwert bei sogenannten CMS Spread-Ladder-Swaps entgegen den rechtlichen Ausführungen der Banken sehr wohl auch auf andere Swap-Verträge übertragbar sind.“ Dies gelte auch für Fälle, in denen kein unbeschränktes Verlustrisiko auf Seiten des Anlegers bestehe.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2011/12). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 10 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte" (HANDELSBLATT, 09.02.2011). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.
Datum: 22.11.2012 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 768597
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marco Cabras
Stadt:
Ratingen
Telefon: 4921023096922
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.11.2012
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