Grundgesetzänderung zur Flugsicherung: Privatisierung durch die Hintertür
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Grundgesetzänderung zur Flugsicherung: Privatisierung durch die Hintertür
Ulrich Maurer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion erklärt: "Die Flugsicherung soll zwar, in 'Bundesverwaltung geführt' werden, der Passus "Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt" wird aber gestrichen. Auf diesen Satz in Artikel 87d hatte sich Bundespräsident Horst Köhler berufen, als er 2006 ein Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung ablehnte.
Das Begleitschreiben des Verkehrsministers spricht dagegen Klartext. Dort ist zu lesen, dass die Änderung zu einer Abkehr von der bisherigen bundeseigenen Hoheitsverwaltung führt.
Minister Tiefensee (SPD) liefert damit ein Musterbeispiel soziademokratischer Verlogenheit nach dem Muster: Links blinken, rechts abbiegen. Künftig könnte die Flugsicherung vollständig an private Dienstleister ausgelagert werden. Der Bund hätte keinerlei Steuerungskompetenz, er überwacht dann nur noch die Formalia."
Dorothee Menzner weiter: "Das Grundgesetz zu verbiegen, bringt die Flugsicherung in Europa nicht voran. DIE LINKE fordert für den einheitlichen Luftraumblock in Zentraleuropa, der von den Pyrenäen bis zur Oder reicht, eine zwischenstaatliche Organisation.
Der Grundgesetz-Artikel 24 lässt zu, was längst Praxis ist: Eurocontrol überwacht schon seit Jahrzehnten einen Luftraum, zu dem auch der Nordseeraum und Norddeutschland zählen. Zur länderübergreifenden Flugsicherung bedarf es keiner Grundgesetzänderung.
Unter Täuschung der Öffentlichkeit hält die Bundesregierung an ihrer neoliberalen Privatisierungspolitik fest. Die SPD gibt sich kurz vor der Bundestagswahl für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit her, die eine schwarz-gelbe Regierung nicht hätte."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 11.03.2009 - 18:30 Uhr
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