Ankündigungen müssen konkrete Maßnahmen folgen

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Ankündigungen müssen konkrete Maßnahmen folgen



(pressrelations) - Zu den jüngsten Erklärungen zahlreicher Staaten, das Bankgeheimnis zu lockern und die OECD-Standards zu Transparenz und Auskunftsaustausch zu übernehmen, erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

„Die in den letzten Tagen von zahlreichen Staaten erklärte Bereitschaft, den OECD [Glossar]-Standard von Transparenz und Auskunftsaustausch zu akzeptieren, deutet grundsätzlich auf eine positive Entwicklung in diesem Bereich hin. Leider gab es in den letzten Jahren zu viele nicht eingehaltene Versprechen, den OECD-Standard umsetzen zu wollen. Deshalb müssen Absichtserklärungen durch konkrete Taten unterlegt werden.

Neueste Äußerungen vom Wochenende (z.B. Schweiz, Österreich) wecken allerdings Zweifel an der tatsächlichen Bereitschaft zur uneingeschränkten Umsetzung des OECD-Standards. Das gilt insbesondere, wenn die Auskunftserteilung von einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung abhängig gemacht wird und das Bankgeheimnis grundsätzlich beibehalten werden soll. Der OECD-Standard verlangt Auskunftserteilung bereits in einem einfachen Besteuerungsverfahren. Zugang zu Bankinformationen ist unabhängig davon zu gewähren, ob ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Außerdem soll sich kein Steuerhinterzieher mehr hinter einer Briefkastenfirma oder einem Strohmann verstecken können.

Zudem werden für den Abschluss eines Auskunftsabkommen zahlreiche weitere Hürden aufgebaut, z.B. wird eine umfassende Amnestie für Steuerhinterzieher, die zeitaufwendige Neuverhandlung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen [Glossar] und ein verbesserter Zugang der Banken zu den Auslandsmärkten gefordert.

Deshalb muss der politische Druck auf internationaler Ebene aufrecht erhalten bleiben und durch die nationalen Maßnahmen im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz flankiert werden. Der dort gewählte Ansatz, steuerliche Vorteile bei Einkünften aus Staaten, die nicht zum Auskunftsaustausch nach OECD-Standard bereit sind, von der Erfüllung gesteigerter Nachweis- oder Mitwirkungspflichten abhängig zu machen, wird auch von anderen Staaten verfolgt. Deutschland muss dies unterstützen.



Die letzten Tage haben gezeigt, dass deutliche Bewegung in die Diskussion gekommen ist. Der Druck muss aufrechterhalten bleiben, bis entsprechende Vereinbarungen unterschrieben und in die Tat umgesetzt worden sind.“


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10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de

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Datum: 16.03.2009 - 17:30 Uhr
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