1.936 Asylanträge im Februar 2009
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1.936 Asylanträge im Februar 2009
Von Januar bis Februar 2009 ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 74 Personen (1,7 Prozent) leicht gestiegen.
Weiterhin die meisten Asylbewerber kamen aus dem Irak (27,5 Prozent im Februar 2009) sowie aus Afghanistan (10,7 Prozent). Zwar ging die Zahl der afghanischen Asylerstantragsteller von 240 im Vormonat auf 208 im Februar zurück, lag damit aber weiterhin deutlich über dem durchschnittlichen Monatszugang afghanischer Asylbewerber im Jahr 2008, der bei 55 Erstanträgen lag.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2009 1.936 Personen (Vormonat 2.342 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 406 (-17,3 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Februar 2008: 1.818 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Februar 2009 um 118 (6,5 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Februar 2009 waren:
Zum Vergleich
Dezember Januar Februar
1. Irak 397 718 533
2. Afghanistan 95 240 208
3. Vietnam 91 143 101
4. Kosovo 65 97 95
5. Türkei 88 130 87
6. Syrien 30 57 76
7. Russische Föderation 61 79 57
8. Iran 76 86 52
9. Serbien 37 45 49
10. Libanon 38 54 44
Neben den 1.936 Personen, die im Februar 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 439 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).
Im Februar 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.261 Personen (Vormonat: 1.754) entschieden.
Insgesamt 705 Personen (31,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 23 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 682 Personen (30,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2009 bei 92 Personen (4,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.
Abgelehnt wurden die Anträge von 872 Personen (38,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 592 Personen (26,2 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Februar 2009 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Februar 2009 haben insgesamt 4.353 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (4.279 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 74 Personen (1,7 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Februar 2009:
1. Irak 1.261 Personen
2. Afghanistan 450 Personen
3. Vietnam 245 Personen
4. Türkei 219 Personen
5. Kosovo 196 Personen
6. Iran 140 Personen
7. Syrien 137 Personen
8. Russ. Föderation 132 Personen
9. Libanon 102 Personen
10. Algerien 102 Personen
Neben den 4.353 Erstanträgen wurden insgesamt 874 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2009 hat das Bundesamt 4.000 Entscheidungen (Vorjahr: 4.184) getroffen.
Insgesamt 1.243 Personen (31,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 52 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.191 Personen (29,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2009 bei 150 Personen (3,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.514 Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.093 Personen (27,3 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Februar 2009 19.716, darunter 15.424 Erstanträge und 4.292 Folgeanträge (Vormonat: 19.449 anhängige Verfahren, davon 15.183 Erst- und 4.266 Folgeanträge).
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Datum: 16.03.2009 - 17:30 Uhr
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