Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes

Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes

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Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes



(pressrelations) - Anwendungsbereich wird erweitert

Zum heutigen Beschluss der Koalitionsfraktionen zur Reform des Opferentschädigungsgesetzes erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Siegfried Kauder MdB:

Der Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes ist geschafft. Heute haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten im In- und Ausland. Damit ist ein ganz zentrales Anliegen unserer Fraktion, für das wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt haben, auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes erweitert. Zu einen wird die bisherige Beschränkung auf Inlandstaten aufgegeben. Diese Beschränkung hat in der Vergangenheit insbesondere für deutsche Staatsangehörige zu unangemessenen Härten geführt, wenn sie Opfer einer Gewalttat im Ausland geworden sind. Wegen des Territorialitätsprinzips standen diese Personen vielfach mit leeren Händen da, obwohl auch sie der Hilfe der Solidargemeinschaft bedürfen und aus sozialen Gründen schützenswert sind. Künftig werden diese Personen in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbezogen. Dieser Schutz gilt nicht nur bei Terroranschlägen wie in New York, auf Djerba und Bali, sondern bei allen Gewalttaten im Ausland.

Zum anderen wird die Versorgung ausländischer Geschädigter im Inland, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, verbessert. Nach der heutigen Rechtslage sind Personen von einem Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, die sich nur vorübergehend, z.B. aufgrund eines Verwandtenbesuches, in Deutschland aufgehalten. Das führte dazu, dass nach den Brandanschlägen in Solingen und Mölln Mitte der 90`er Jahre die Nichten, die bei den Opferfamilien zu Besuch waren, selbst keine Entschädigungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz hatten. Das ändern wir nunmehr. Künftig wird der Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes auf Verwandte bis zum dritten Grad ausgedehnt.



Der Gesetzentwurf soll zügig beraten werden und wird deshalb bereits am kommenden Donnerstag und damit im Vorgriff auf den diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch vor Pfingsten abgeschlossen werden.


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Datum: 17.03.2009 - 18:32 Uhr
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