Nordcapital MS E. R. Helgoland muss saniert werden – Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen
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Nach dem aktuellen Liquiditätsbericht des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Helgoland besteht bei dem Fonds Sanierungsbedarf. Die Sanierung soll die Zahlungsfähigkeit des Fonds aufrechterhalten. Die betroffenen Anleger können sich in dieser Situation von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre Rechte beraten lassen.
Wurde die Schiffsbeteiligung am Nordcapital MS E. R. Helgoland als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen, handelt es sich um eine Fehlberatung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schifffonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen. Für Anleger des Nordcapital MS E. R. Helgoland, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen sich von ihrer Schiffsbeteiligung zu trennen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 15.12.2012 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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