Keine Gerechtigkeit bei der Abwrackprämie
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Keine Gerechtigkeit bei der Abwrackprämie
Mit der Verweigerung, die Abwrackpraemie durch eine einfache Klarstellung im Gesetz auch Beziehern von Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei zugute kommen zu lassen, steht die Union alleine. Dies wurde auch in der heutigen Sitzung des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales deutlich, in der sich die SPD-Fraktion und alle uebrigen Fraktionen fuer die gesetzliche Klarstellung ausgesprochen haben. Die Ablehnung durch die Unionsfraktion ist unverstaendlich.
Es moegen nicht viele sein, fuer die die Anschaffung eines Neuwagens moeglich ist. Aber es ist schlicht ein Frage der Gerechtigkeit, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II das bekommen, was auch leitende Angestellte in Anspruch nehmen.
Die Abwrackpraemie bezweckt und foerdert mit grossem Erfolg den Absatz von PKWs. Sie kommt zielgericht allen zugute, die ein neues Auto anschaffen und ein altes verschrotten. Ein Grund, ausgerechnet Bezieher von Arbeitslosengeld II und Menschen mit Behinderungen davon auszuschliessen, ist nicht zu erkennen.
Sollte die Abwrackpraemie verlaengert werden muessen, wird diese Frage umso dringender.
Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Gerade in laendlichen Raeumen, wo es keinen ausreichenden oeffentlichen Nahverkehr gibt, brauchen Arbeitnehmer ein Auto. Besonders fuer Familien kann ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar sein.
Um sicherzustellen, dass niemand, auch Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht von der Abwrackpraemie ausgeschlossen sind, benoetigen wir eine Gesetzesaenderung. Dies hat das Bundesarbeitsministerium eindeutig festgestellt. Im Interesse der Menschen muss die Union ihre Blockadehaltung aufgeben und den Weg fuer eine Gesetzesaenderung freimachen.
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Datum: 18.03.2009 - 17:32 Uhr
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