Erfolg: Keine schlechte und verfassungswidrige Jobcenter-Lösung
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Erfolg: Keine schlechte und verfassungswidrige Jobcenter-Lösung
Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Unionsfraktion hat gestern eine schlechte und verfassungswidrige Lösung zur Zukunft der Jobcenter verhindert. Die heute von Minister Scholz angekündigte vertragliche Absicherung der Jobcenter zeigt, dass die Panikmache der SPD gegenüber den Betroffenen zu jeder Zeit unverantwortlich war. Daher noch einmal zur Klarstellung:
Bis Ende 2010 kann in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen weitergearbeitet werden wie bisher.
Die Regelungen, die die Leistungen für Arbeitslosengeld II Empfänger betreffen, sind von dem Urteil des BVerfG nicht betroffen. Kein Arbeitslosengeld II Empfänger muss daher um seine Hilfe fürchten.
Bis Ende 2010 wird eine Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften gefunden sein, die – im Gegensatz zum Vorschlag der SPD - den Ansprüchen unserer Verfassung genügt.
Entscheidend ist dabei, dass die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger transparent werden und die kommunale Selbstverantwortung gestärkt wird, egal ob eine Kommune ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur erbringt, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeitet oder für die alleinige Trägerschaft optiert hat.
Das Zusammenspiel von Fördern und Fordern und der Fokus auf die Wiedereingliederung der Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt bleiben zentrales Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Hierfür bleibt die Bundesagentur für Arbeit in der Verantwortung.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 18.03.2009 - 18:32 Uhr
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