CDU für Klage der EU-Kommission gegen deutsche Dividenden-Besteuerung verantwortlich
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CDU für Klage der EU-Kommission gegen deutsche Dividenden-Besteuerung verantwortlich
Die angekuendigte Klage der EU-Kommission vor dem Europaeischen Gerichtshof gegen die deutsche Dividendenbesteuerung waere durch rechtzeitiges Handeln vermeidbar gewesen. Dazu ist es aufgrund einer Blockade der CDU/CSU nicht gekommen.
Bereits im vergangenen Jahr war bekannt, dass die EU-Kommission in der unterschiedlichen Besteuerung von Dividenden im In- und Ausland eine Verletzung der europaeischen Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit sieht und eine Aufhebung dieser Ungleichbehandlung notfalls auf dem Klageweg einfordern wird.
Die EU-Kommission kritisiert insbesondere, dass in Deutschland Dividendenausschuettungen von einer inlaendischen Kapitalgesellschaft an eine andere inlaendische Kapitalgesellschaft von der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer entlastet werden. Bei Dividendenausschuettungen von einer inlaendischen Kapitalgesellschaft an eine auslaendische Kapitalgesellschaft entlastet Deutschland die Empfaengerin der Dividende dagegen nicht. Von dieser Ungleichbehandlung sind allerdings nur Streubesitzbeteiligungen bis zu zehn Prozent betroffen.
Um die bestehende Ungleichbehandlung zu beenden und die drohende Klage zu vermeiden, wollten Bundesfinanzminister Peer Steinbrueck und die Finanzpolitiker der SPD bereits im Herbst vergangenen Jahres eine Steuerpflicht fuer Streubesitzdividenden sowohl bei inlaendischen als auch bei auslaendischen Kapitalgesellschaften einfuehren. Die Union war dazu nicht bereit. Sie bestand auf eine Steuerbefreiung fuer in- und auslaendische Kapitalgesellschaften und haette dabei Steuerausfaelle von einer Milliarde Euro in Kauf genommen. Da die SPD einen Steuerverzicht in dieser Hoehe nicht akzeptieren konnte, musste eine Aenderung der Dividendenbesteuerung unterbleiben.
Die Union hat alle Warnungen wider besseren Wissens in den Wind geschlagen. Durch die Blockade des SPD-Vorschlags ist die Union fuer die Klageerhebung der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europaeischen Gerichtshof verantwortlich. Sie geht dabei leichtfertig ein Haushaltsrisiko von einer Milliarde Euro ein.
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Datum: 20.03.2009 - 18:51 Uhr
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