BDSG-Novelle II erfordert umfassende Änderungen
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BDSG-Novelle II erfordert umfassende Änderungen
Anlässlich der gestrigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Datenschutznovelle II erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Wie die gestrige Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gezeigt hat, gibt es noch erheblichen Änderungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf.
Hauptziel der Änderungen muss sein, die Balance zwischen Wirtschaft und Verbraucherinteressen angemessen zu wahren.
Das hat zur Folge, dass es in keinem Fall beim vorgesehenen Inkrafttreten bleiben wird. Bereits im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 19.03.2009 sind dazu einige Hinweise gegeben worden, die sich insbesondere auf die Stärkung der bisherigen Widerspruchslösung beziehen.
Es geht um mehr Datensicherheit und Datenschutz, aber auch um Lösungen die der Verbraucher versteht und akzeptiert. Diese Lösungen müssen sich im praktischen Alltag umsetzen lassen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 24.03.2009 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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