Grobe Beleidigung auf facebook kann zur Kündigung führen
Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall
(PresseBox) - Facebook ist für viele Menschen mittlerweile fester Bestandteil der Freizeit geworden, wird als Kommunikationsmittel mit Freunden und Bekannten genutzt, aber auch, um die eigene Meinung kund zu tun. In diesem Fall war es so, dass ein Mann sich auch bezüglich seines Arbeitgebers beziehungsweise seiner Kollegen äußerte, indem er Beleidigendes schrieb. Der Mann wurde beispielsweise gegenüber Arbeitskollegen ausfallend, indem er sie als ?Speckrollen? und ?Klugscheißer? bezeichnete. Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer daraufhin. Ob das gerechtfertigt war, hatte das Arbeitsgericht Duisburg zu entscheiden...
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Datum: 07.02.2013 - 11:24 Uhr
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