Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP / "Dieses Urteil wird ke

Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP / "Dieses Urteil wird keinen Bestand haben!"

ID: 81576

(Berlin, 01.04.2009) Das Berliner Arbeitsgericht hat heute entschieden, dass nach seiner Auffassung die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) nicht tariffähig sei. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der seine Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen hat, reagiert darauf mit Gelassenheit.



(firmenpresse) - "Diese Entscheidung ist keine Überraschung für uns", sagte AMP-Präsident Peter Mumme am 1. April 2009 in Berlin. "Bei diesem Aktenberg, der sich aufgrund des Verfahrens angesammelt hat, kann ich schon verstehen, dass der Vorsitzende Richter diesen Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben wollte."

Das Berliner Arbeitsgericht, besetzt mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Laienbeisitzern, begründete seine nicht haltbare Auffassung damit, dass es der CGZP angeblich an sozialer Mächtigkeit fehle. Diese Unterstellung machte das Berliner Arbeitsgericht daran fest, dass die CGZP keine Mitgliedszahlen bei den Zeitarbeitskräften habe nennen können und keine ausführlichen Angaben zur ihrer Organisationsstruktur gemacht habe. Mit dieser Ausführung fällt das Berliner Arbeitsgericht hinter das rechtskräftige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) zurück. In dieser Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht nämlich festgestellt, dass es andere weitaus wichtigere Kriterien für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft gibt.

"Diese - nicht rechtskräftige - Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes wird trotz der abstrusen Begründung von einigen wieder benutzt werden, um die Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden zu verunsichern", so Mumme. "Dieses üble Spiel kennen wir alle zur Genüge, nämlich durch das Verfahren gegen die CGM." Auch bei dieser Gewerkschaft hatte die erste Instanz 1996 entschieden, dass die CGM nicht tariffähig sei. Bereits die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, hat diese Entscheidung für null und nichtig erklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat dann 2006 höchstrichterlich die Tariffähigkeit der CGM bestätigt.

"Ich bin mir sicher, dass das Verfahren gegen die CGZP genauso laufen wird wie der Prozess gegen die CGM", betonte Mumme. "Das heutige Urteil des Berliner Arbeitsgerichts wird keinerlei Rechtskraft erlangen, denn bei entsprechender Würdigung alles vorliegenden Fakten und Argumente können die nächst höheren Instanzen nur zu einem anderen Urteil kommen."

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Datum: 01.04.2009 - 16:21 Uhr
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