Lärmbelastung kein hinreichender Mangel für Mietminderung
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Mietminderung wegen Baulärm
Konkret ging es um die beklagten Mieter, die seit dem Jahr 2004 eine Wohnung der Klägerin in Berlin, genauer gesagt, in der Schlossallee bewohnen. Zwischen Juni 2009 und November 2010 kam es zu einer Umleitung des Verkehrs über die besagte Schlossallee, da die Straße, die üblicherweise den Verkehr führt, umfangreich umgebaut wurde. Aus diesem Grund minderten die Beklagten die Miete ab Oktober des Jahres 2009 wegen der durch die Straßenbauarbeiten angestiegenen Lärmbelastung...
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Datum: 20.02.2013 - 08:45 Uhr
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