Greift Gesetzliche Unfallversicherung bei Wegeunfall trotz Alkoholeinfluss?
Unfall auf dem Weg von der Arbeit
(PresseBox) - Die Gesetzliche Unfallversicherung ist dafür da, dass Arbeitnehmer für Arbeitsunfälle entschädigt werden. Die Arbeitgeber zahlen die Beiträge. Die Betonung liegt auf Arbeitsunfall, das heißt, nur Unfälle, die bei der Arbeit zustande kommen, werden dem Arbeitnehmer entschädigt. Wie ist es aber mit dem Weg zur Arbeit und wieder zurück? Wie verhält es sich damit, wenn Alkoholeinfluss dazu kommt?
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Datum: 05.03.2013 - 08:45 Uhr
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