uravendis Rechtsanwälte ++ OLG Karlsruhe: Abgrenzung zwischen Ernährungsberatung und ärztlicher (Fern-)Behandlung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2009, Az. 6 U 37/08:

(firmenpresse) - Wer mit einem umfangreichen Fragebogen zu gesundheitlichen Problemen wirbt, weiter darauf hinweist, er arbeite seit Jahren erfolgreich in der Gesundheitsbranche und informiere nicht nur umfassend über gesunde Ernährung, sondern auch über eine gesunde Lebensweise, zudem ankündigt, die "ausgebildeten Fachberater" könnten den Interessenten "zeigen, wie Sie durch den gezielten Einsatz von Lebensmitteln die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers aktivieren können, und wie Lebensmittel in der richtigen Kombination als Heilmittel bei gesundheitlichen Störungen" einzusetzen seien, und schließlich damit wirbt, die eingesetzten Berater seien "Gesundheitsberater/innen" und an der "Akademie für Heilkunde" (nicht nur) "ernährungsphysiologisch", (sondern auch) "naturheilkundlich" ausgebildet, wirbt für eine Fernbehandlung i.S.d. § 9 Heilmittelwerbegesetz.
Themen in dieser Pressemitteilung:
juravendis
recht
rechtsanwalt
rechtsanwaelte
gesundheitsrecht
apothekenrecht
forschungsrecht
kosmetikrecht
lebensmittelrecht
pharmarecht
arzneimittelrecht
nahrungsmittelrecht
tobias-boltze
thomas-bruggmann
florian-meyer
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät unter anderem Unternehmen der Lebensmittelbranche zu deren spezifischen lebensmittelrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu anderen Produktgruppen (Arzneimittel / Kosmetika / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln, insbesondere Health Claims, sowie zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
Health Basics GmbH & Co. KG ++ Unser Unternehmen versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
juravendis Rechtsanwälte
z.Hd. Herrn Tobias Boltze
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München
T :: 089-2429075-0
F :: 089-2429075-20
E :: boltze(at)juravendis.de
Health Basics GmbH & Co. KG
z.Hd. Herrn Tobias Boltze
Karwendelplatz 3
D-85598 Baldham
T :: 08106-37789-11
F :: 08106-37789-29
E :: presse(at)health-basics.eu
Datum: 08.04.2009 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 82860
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.04.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 844 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"uravendis Rechtsanwälte ++ OLG Karlsruhe: Abgrenzung zwischen Ernährungsberatung und ärztlicher (Fern-)Behandlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
juravendis Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).