Kaster: EU-Zusammenarbeitsgesetz wahrt Balance zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle

Kaster: EU-Zusammenarbeitsgesetz wahrt Balance zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle

ID: 835077
(ots) - Heute einigte sich eine Arbeitsgruppe aus allen
Fraktionen auf die Neufassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen
Union (EUZBBG. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster:

"Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie und
die Bürgernähe in der Europäischen Union. Alle im Bundestag
vertretenen Fraktionen haben sich heute auf eine Neufassung des
EUZBBG geeinigt, mit der die Rechte des Bundestages in
Angelegenheiten der EU klarer gefasst und erweitert werden. So wird
der Bundestag künftig unter anderem mehr Mitspracherechte bei der
Entscheidung über die Einführung des Euro in einem EU-Mitgliedstaat
haben.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass ein gemeinsamer Vorschlag aller
Fraktionen vorgelegt wird. So verleihen wir dem
fraktionsübergreifenden Konsens über die Wahrnehmung die Mitwirkung
des Bundestages in EU-Angelegenheiten Ausdruck. Zudem ist es
gelungen, ein wirkliches Zusammenarbeitsgesetz zwischen
Bundesregierung und Bundestag zu schaffen. Die Neufassung des EUZBBG
wahrt die notwendige Balance zwischen der parlamentarischen Kontrolle
und Mitwirkung einerseits sowie der Eigenverantwortung der Exekutive
andererseits.

In EU-Angelegenheiten schaffen wir damit mehr Transparenz durch
eine stärkere Kontrolle und mehr demokratische Legitimation durch
parlamentarische Mitwirkung. Dabei bleibt die Handlungsfähigkeit der
Bundesregierung gewahrt. Die Regierung benötigt Handlungsfähigkeit
und parlamentarische Rückbindung zugleich, um unsere Interessen in
der EU weiterhin bestmöglich vertreten zu können.

Das EUZBBG kann als modellhaft für die Mitwirkung nationaler
Parlamente in der EU angesehen werden. Eine angemessene


parlamentarische Kontrolle der Regierungen in allen Mitgliedstaaten
der EU kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Akzeptanz
der Bürgerinnen und Bürger für europäische Entscheidungen zu
verbessern.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.
Juni 2012 zur Reichweite von Artikel 23 Grundgesetz keine Änderung
des EUZBBG forderte, beschloss der Bundestag am 29. Juni 2012 auf
Basis eines interfraktionellen Antrags die Überarbeitung des
Gesetzes. Zur Umsetzung des Beschlusses wurde eine Arbeitsgruppe aus
allen Fraktionen eingerichtet. Die heute gefundene Einigung soll nun
schnellstmöglich in die parlamentarischen Beratungen eingebracht
werden."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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Datum: 15.03.2013 - 09:34 Uhr
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