Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
FDP will kein NPD-Verbotsverfahren
Vertane Chance
ALEXANDRA JACOBSON, BERLIN
ID: 836870
Unentschlossenheit eine Entscheidung gefällt. Sie wird das Verfahren
der Bundesländer zum Verbot der NPD nicht unterstützen. Die FDP hat
sich quergestellt. Die Begründung des Vorsitzenden Philipp Rösler
überzeugt aber nicht: "Dummheit lässt sich nicht verbieten", meint
der Chef der Liberalen. Würde sich die NPD darauf beschränken,
Dummheiten zu verbreiten, könnte man sich den Aufwand eines
Verfahrens in Karlsruhe in der Tat sparen. Aber beim
Rechtsextremismus geht es um mehr als um Dummejungenstreiche oder
Kavaliersdelikte. Gerade seit den Morden des nationalsozialistischen
Terror-Trios NSU steht die fundierte Vermutung im Raum, dass die
rassistische und zutiefst menschenfeindliche NPD-Ideologie der
Nährboden für solche Gewaltexzesse gewesen ist. Rechtsextremisten
beschränken sich eben nicht darauf, blödes Zeug zu reden. Da wo die
NPD stark ist wie etwa in Sachsen, ist auch die Gewalt gegen
Minderheiten besonders stark. Gerade die FDP, die in ihrer
wechselvollen Geschichte manches Mal versucht hat, Stimmen am rechten
Rand abzugreifen (wie zuletzt bei Jürgen Möllemann), hätte allen
Grund zu einer ernsthafteren Auseinandersetzung mit dem
Rechtsextremismus. Diese Chance ist vertan.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.03.2013 - 20:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 836870
Anzahl Zeichen: 1542
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 444 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
FDP will kein NPD-Verbotsverfahren
Vertane Chance
ALEXANDRA JACOBSON, BERLIN"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).