Kein Widerruf der Willenserklärung beim Erwerb von "Lehmann-Zertifikaten"
Erwerb von "Global Champion"-Zertifikaten
(PresseBox) - Der Bundesgerichtshof musste ein Urteil fällen im Zusammenhang mit dem Erwerb von "Lehman-Zertifikaten". Er entschied, dass Anleger, die die Zertifikate per Mail oder telefonisch erworben haben, "ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht" gemäß den Vorschriften über den Fernabsatz nicht annullieren können...
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Datum: 26.03.2013 - 08:45 Uhr
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