Onlinehändler aufgepasst: Widerrufsbelehrung wird schon wieder geändert
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(PresseBox) - Man glaubt es kaum, aber: Das Fernabsatzrecht und dabei auch die Vorgaben zur korrekten Widerrufsbelehrung sollen schon wieder geändert werden. Hintergrund: Das deutsche Recht muss an neue Vorgaben aus der EU angepasst werden.
Der erste Gesetzentwurf liegt nunmehr auf dem Tisch. Geplant sind wichtige Änderungen, die jeden Onlinehändler zur Anpassung seiner Texte zwingen werden. Zum Beispiel soll die so genannte ?40-Euro-Klausel? gestrichen werden. Es soll dann möglich sein, auch bei einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen.
Auch die Widerrufsbelehrung wird angefasst. Es kommt damit auch hier zu Änderungen, die zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden müssen. Mit der Änderung ist im Frühjahr/Sommer 2014 zu rechnen.
Wir werden hier informieren, wie es weitergeht. Erfahrungsgemäß werden die Entwürfe mehrmals angepasst und geändert, so dass in der Regel nicht dasselbe hinten raus kommt, wie es vorne in das Verfahren reingeht.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 27.03.2013 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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