Stellt Anzeige gegen Arbeitgeber einen Kündigungsgrund dar?
Freie Meinungsäußerung, aber auch Loyalitätspflicht in Bezug auf den Arbeitgeber
(PresseBox) - Häusliche Gewalt ist ein schwieriges Thema. Zum einen wissen diejenigen, die darunter leiden, oft nicht, wie sie der Situation entkommen sollen und zum anderen ist es auch für Angehörige, Bekannte oder zum Beispiel Nachbarn schwer einzugreifen, wobei generelles Einverständnis darüber herrscht, dass ein Eingreifen unerlässlich ist. In diesem Fall richtete sich die Gewalt angeblich gegen Kinder und es war die im Haushalt angestellte Hauswirtschafterin, die die Kinder angeblich schützen wollte und daher die Eltern der Kinder beim Jugendamt anzeigte. Was hat das aber für Konsequenzen für die Hauswirtschafterin? Die Eltern kündigten ihr fristlos, nachdem sie sich angezeigt hatte. Ist das zulässig? Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte hierzu.
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Datum: 02.04.2013 - 08:45 Uhr
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