Betriebsrat darf nicht unerlaubt auf elektronisches Personalinformationssystem zugreifen
Arbeitnehmer für Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz und Verletzung von Persönlichkeitsrechten verantwortlich
(PresseBox) - In diesem Fall ging es um ein Betriebsratsmitglied, das auf das elektronische Personalinformationssystem zugegriffen hatte. Seit 1998 ist er als Krankenpfleger in einem Unfallkrankenhaus angestellt. Seit 2001 ist er auch Betriebsratsmitglied und außerdem seit 2005 freigestellter stellvertretender Betriebsratsvorsitzender beziehungsweise Betriebsratsvorsitzender. Von dem Computer des Betriebsrats aus war es ihm möglich, auf das Personalinformationssystem des Betriebs zuzugreifen. Damit werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten verwaltet. Es ist sozusagen eine elektronische Personalakte, um die es sich hier handelt. Er hat mehrmals unberechtigt Zugriff darauf genommen, da er so das Informationsbedürfnis des Betriebsrats stillen wollte. Das empörte allerdings den Arbeitgeber, der gerichtlich dagegen vorging und forderte, dass der Arbeitnehmer aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wird...
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Datum: 04.04.2013 - 08:45 Uhr
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