Eine Filesharing Abmahnung erhalten?
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Wer eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, sollte Ruhe bewahren.
Der Anschlussinhaber ist jetzt zunächst aufgefordert, innerhalb einer vom Abmahner (meist sehr kurz) gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Viele Betroffene meinen, eine solche Unterlassungserklärung überhaupt nicht abgeben zu müssen, weil man den Download gar nicht selbst vorgenommen hat. Dies ist absolut falsch und die Nichtabgabe einer auch modifizierten Unterlassungserklärung kann schnell zu einer Kostenfalle werden. Leider ist vielen Anschlussinhabern unbekannt, dass die Unterlassungsansprüche verschuldensunabhängig sind.
Dies bedeutet, dass es zunächst einmal gar nicht darauf ankommt, ob man selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat oder andere Personen. Als Anschlussinhaber ist man auf jeden Fall zunächst der richtige Adressat der Fareds Abmahnung. Auch dann, wenn man selbst das Werk Performers Of the Year 2013 gar nicht heruntergeladen hat, sondern der / die Lebenspartner/in, Mitbewohner oder Freunde und Bekannte. Daher sollte immer auf eine Filesharing Abmahnung fristgerecht reagiert werden.
Man sollte in diesem Fall keine Experimente machen, sondern sich am Besten von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kanzlei Gerstel bietet eine bundesweite Vertretung und ein kostenloses Erstgespräch an. Das Ziel von Andreas Gerstel ist es, dass der Abmahner nur das bekommt, auf was tatsächlich ein Anspruch besteht, was erst nach genauer Prüfung festgestellt werden kann.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet Hilfe bei Abmahnuneng aus dem Bereich Filesharing und ebenfalls auch professionelle Unterstützung bei der Verfassung rechtskonformer AGB für Onlineshops etc.
Kurt-von-Plettenberg-Str. 21, 14469 Potsdam
Datum: 05.04.2013 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 847441
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sascha BIechner
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Greven
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