Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur juristischen Verfolgung von KZ-Aufsehern:
ID: 848895
Versuch einer Ahndung unternommen werden muss, solange Täter noch
leben. Aber wohl kann einem dabei nicht sein. Es dient der
Gerechtigkeit nur sehr begrenzt, Greise, die kurz vor ihrem Tod
stehen, vor Gericht zu stellen. Die Strafen werden symbolische sein.
Strafprozesse dienen nicht der historischen Aufarbeitung. Jeder
dieser Prozesse wird vor allem eine Anklage gegen die bundesdeutsche
Justiz sein, die es zu lange unterlassen hat, die schlimmsten
Verbrechen zu sühnen.
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Datum: 08.04.2013 - 21:10 Uhr
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