Stuttgarter Zeitung: Eine Blamage für die Justiz / Leitartikel zu NSU-Prozess
ID: 853533
für alle Beteiligten. Die Verschiebung ist nicht nur ärgerlich, sie
ist auch unnötig. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Ende
vergangener Woche Änderungen bei der Akkreditierung der Journalisten
vorgeschrieben. Aber die Karlsruher Richter hatten den Münchner
Kollegen den Fingerzeig gegeben, es reiche aus, nachträglich drei
Plätze an türkische Medien zu vergeben. Das wäre auch bis zum
geplanten Prozessbeginn morgen möglich gewesen. Man kommt nicht
umhin, den Münchner Richtern Sturheit und Rechthaberei vorzuwerfen.
Der NSU-Prozess ist nicht nur einer der größten Strafprozesse, er
ist auch einer der politisch brisantesten. Er wird international sehr
genau beobachtet. Das Münchner Gericht hat unsensibel und unklug
gehandelt. Es hat allein auf die Regeln der Strafprozessordnung
geschaut, was ja notwendig ist, dabei aber die Öffentlichkeit und
ihre Belange völlig aus dem Auge verloren. Selbst als ein Sturm der
Empörung über es hereinbrach, hat es nicht nachgebessert, sondern
versucht sich wegzuducken. Das konnte nicht gut gehen.
Die Münchner, die ja verzweifelt alles richtig und vor allem
revisionssicher machen wollten, stehen nun vor neuen Unwägbarkeiten.
Es ist naheliegend, dass bei einer neuen Akkreditierung dann
unterlegene Journalisten erneut vor das Verfassungsgericht ziehen. Zu
klären wird möglicherweise sein, ob nicht nur für türkische Zeitungen
besondere Quoten notwendig sind, sondern auch für jene Medien, in
deren Nähe viele der Morde geschehen sind.
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Datum: 15.04.2013 - 20:30 Uhr
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