Anspruch von Landesbeamten auf Hinausschiebung des Ruhestands
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Sonderschuldirektor will nicht in Ruhestand
Der Kläger ist Sonderschuldirektor im Regierungsbezirk Freiburg. Sein erster Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2012 hatte Erfolg. Den zweiten Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2013 lehnte das Regierungspräsidium Freiburg ab...
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Datum: 17.04.2013 - 08:45 Uhr
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