Gendiagnostikgesetz - Besonders hoher Schutz für das ungeborene Leben
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Gendiagnostikgesetz - Besonders hoher Schutz für das ungeborene Leben
Das vorliegende Gendiagnostikgesetz ist Ausdruck der Grundhaltung der Union, Freiheit in Verantwortung für das Leben wahrzunehmen. Wir haben das Verbot vorgeburtlicher Tests auf spätmanifestierende Krankheiten durchgesetzt, also auf Krankheiten, die nach anerkanntem Stand der Wissenschaft erst im Erwachsenenalter auftreten. Hier gibt es eine besondere Verantwortung. Es kollidiert das Recht auf Wissen der Eltern mit dem Recht des ungeborenen Kindes auf Nichtwissen. Wir legen die Entscheidung über Wissen oder Nichtwissen in die Hände derjenigen Person, die in erster Linie auch davon betroffen sein wird.
Schwangere Frauen haben einen besonderen Anspruch auf Beratung und es gibt jetzt die besondere Verpflichtung des Untersuchers dazu. Beratungsverzicht ist nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich. Ein wesentlicher Kern dieses Gesetzes ist ein abgestuftes Beratungskonzept mit verpflichtenden Angeboten. Die Beratung ist deshalb so wichtig, weil sie den Einzelnen unterstützt und schützt. Er muss in die Lage versetzt werden, für sich und für Andere bewusst Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen abzuschätzen zu können.
Das Gesetz sorgt für eine hohe Qualität und Sicherheit bei der Durchführung von genetischen Tests und schützt vor Diskriminierung aufgrund genetischer Dispositionen. Genetische Untersuchungen sollen nur mit Einwilligung des Patienten und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Eine zentrale Gendiagnostik-Kommission, die verbindliche Standards für die Aufklärung und Beratung sowie die Durchführung von Gentests erarbeitet, soll darüber hinaus eingerichtet werden.
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Datum: 24.04.2009 - 15:11 Uhr
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