Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft
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Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft
Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es endlich so weit.
Das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz tritt heute am 24. April in Kraft. Rund vier Millionen Beschaeftigte werden durch Mindestlohnregelungen geschuetzt. Fuer viele bedeutet dies, dass sich Anstrengung wieder lohnt. Das ist ein guter Tag fuer alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping und fuer mehr Fairness am Arbeitsmarkt.
Neu einbezogen sind folgende Branchen: Altenpflege und ambulante Krankenpflege, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildungsbranche, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken und Waeschereidienstleistungen. Die Zeitarbeit konnte leider nicht beruecksichtigt werden. Die CDU/CSU hat sich hier absprachewidrig verweigert. Die Kanzlerin hat vor ihrem Wirtschaftsfluegel kapituliert.
Nun kann es bei den neu einbezogenen Branchen an die praktische Umsetzung gehen. Ab heute koennen die Tarifvertragsparteien dieser Branchen einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages stellen.
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Datum: 24.04.2009 - 15:51 Uhr
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