Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Linke/Lafontaine
ID: 858226
Rückkehr in den Bundestag kokettiert, sich damit ins Gespräch
gebracht und seine Partei in Unruhe versetzt. Was treibt den
Saarländer zu solchen Spielchen? Seine Eitelkeit und die Angst vor
dem Bedeutungsverlust? Oder vertreibt er sich so die Langeweile, weil
er als Fraktionsvorsitzender einer bedeutungslosen Oppositionspartei
in einem Zwergenbundesland nicht ausgelastet ist? Wie dem auch sei.
Der 69-Jährige ist ein trauriges Beispiel dafür, wie schwer es
Politikern zuweilen fällt, rechtzeitig und würdevoll das Feld
Jüngeren zu überlassen.
Dabei ist fraglich, ob die Linkspartei von einem Comeback
Lafontaines überhaupt profitiert hätte. Zwar hätte seine Prominenz
mehr Aufmerksamkeit erregt. Gleichzeitig wäre aber das mühsam
austarierte Personaltableau mit einem achtköpfigen Wahlkampfteam und
einer doppelt besetzten Parteispitze aus der Balance geraten. Die
leidlich beruhigten Flügelkämpfe zwischen West-Fundis, deren
Galionsfigur Lafontaine ist, und Ost-Realos hätten wieder ausbrechen
und sein Konflikt mit dem Fraktionschef Gregor Gysi erneut eskalieren
können. Nun hat Lafontaine (vorerst) eingesehen, dass sein Verzicht
auf persönliche Ambitionen der Partei am meisten hilft. Zumindest das
verdient für den Moment Respekt.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.04.2013 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 858226
Anzahl Zeichen: 1617
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 186 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Linke/Lafontaine"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit dem Votum von Grünen und FDP zugunsten von Sondierungsgesprächen mit der SPD ist noch keine Entscheidung für eine Ampel gefallen. Aber eine Vorentscheidung. Beiden Parteien ist klar geworden, dass die Union derzeit weder regierungsfähig noch regierungswillig ist. (...) Grüne und Liberale
"Stuttgarter Zeitung" zum Anschlag in Würzburg ...
Die Persönlichkeit und die Entwicklung des Täters müssen genau untersucht werden. Denn nur so lassen sich Verbrechen dieser Art verhindern. Die wichtigste offene Frage: Was hat dieser 24-Jährige die ganze Zeit, immerhin sechs Jahre, in Deutschland gemacht? Gab es Sprach- und Integrationskurse? H
Die "Stuttgarter Zeitung" kommentiert die Beobachtung der "Querdenker" durch den Verfassungsschutz: ...
Wo das Querdenken zur bloßen Quertreiberei missrät, sind Kollisionen mit Recht und Gesetz unvermeidlich. Querdenken kann auch ins Abseits führen, etwa in einen braunen Sumpf. Das lässt sich am Beispiel der gleichnamigen Organisation besichtigen, die in Stuttgart zu Hause, aber längst bundesweit
Weitere Mitteilungen von Stuttgarter Zeitung
Stuttgarter Zeitung: Steuerfall aus großer Höhe / Leitartikel zum Fall Hoeneß ...
Die soziale Gerechtigkeit als Thema soll Peer Steinbrück ins Kanzleramt bringen. "Die Privilegierten müssen aufpassen, dass sich nicht oben oder unten in Deutschland Parallelgesellschaften entwickeln", lautet sein Kredo, und seine Antwort darauf heißt unter anderem: Wiedereinführun
Schwäbische Zeitung: Bayern braucht einen neuen Boss - Leitartikel ...
Die Gesetzmäßigkeiten des Sports sind nicht zwingend vergleichbar mit denen des Politikbetriebs oder der deutschen Wirtschaft. Dennoch erscheint das Vorgehen vom FC Bayern München ziemlich kühn. Auf der Pressekonferenz keine Fragen nach Uli Hoeneß und dessen Selbstanzeige wegen Steuerbetrug
Schwäbische Zeitung: Geschwächte Linke - Kommentar ...
Die Linke kennt sich aus mit Nicht-Kandidaten in der Rolle von Wahlkampflokomotiven: 2002 trommelte Gregor Gysi, in Berlin gerade als Senator zurückgetreten, wenig erfolgreich für die Bundestagswahl. Lafontaine wird dasselbe machen. Dass der Saarländer nicht antritt, ist vor allem gut für das
BGH: Urheberrechtsverletzung bei Framing von You Tube Videos ...
Wie der Bundegrichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung vom 18.04.2013 angedeutet hat, stellt es möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn auf You-Tube eingestellte Videos via Framing in fremde Seiten eingebunden werden. Anders als bei einem simplen Link werden hier Inhalte direk




