Barthle: Bedeutsames Kapitel aus Einigungsvertrag geschlossen
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fraktionsübergreifend dem Finanzvermögen-Staatsvertrag zwischen dem
Bund und den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen und Sachsen-Anhalt zugestimmt. Der Staatsvertrag regelt eines
der letzten strittigen Themen der deutsch-deutschen Einigung aus der
Aufteilung des Staatsvermögens der ehemaligen DDR. Hierzu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:
"Wir begrüßen, dass über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein
bedeutsames Kapitel aus dem Einigungsvertrag geschlossen wurde. Mit
der für Bund, Länder und Kommunen befriedigenden Lösung erfüllen wir
einen Auftrag des Einigungs- und auch des schwarz-gelben
Koalitionsvertrages.
Der Bund und die beteiligten Länder haben sich geeinigt, das
staatliche Vermögen der DDR, soweit dieses nicht bereits nach dem
Einigungsvertrag anderen Vermögensträgern zugewiesen war,
abschließend untereinander aufzuteilen. Hierbei übernimmt der Bund
diese restlichen Vermögenswerte und trägt im Gegenzug aber auch die
erheblichen langfristigen finanziellen Lasten dieses Vermögens. Auf
Ausgleichszahlungen verzichten die Verhandlungspartner.
Bedeutsam ist, dass Bund und Länder gegenüber den Kommunen
weitgehend auf ihre Ansprüche aus früheren Veräußerungen von
Liegenschaften des Finanzvermögens verzichten. Damit entfällt für
diese Kommunen des Beitrittsgebiets die Gefahr, aus den
Grundstücksverkäufen des Finanzvermögens seit 1990, die durch die
Kommunen vorgenommen wurden, nachträglich in Anspruch genommen zu
werden. Damit wird eine Vielzahl potentieller Konfliktfälle zwischen
Bund, Ländern und Kommunen abschließend geregelt.
Um die Ratifizierung des Staatsvertrages nicht zu gefährden und
auf die Bedenken des Bundesrates und der kommunalen Spitzenverbände
einzugehen, hat die Koalition die im gleichen Gesetzesvorhaben
ursprünglich vorgesehene Änderung in der Bundeshaushaltsordnung
gestrichen. Mit der Änderung sollten die Rechte des
Bundesrechnungshofes (BRH) gestärkt und die Finanzkontrolle
verbessert werden, indem die aufschiebende Wirkung der
Anfechtungsklage gegen Anordnungen, die der BRH in bestimmten Fällen
erlässt, entfällt. Diese sinnvolle Stärkung des BRH wird in der
nächsten Legislaturperiode erneut angegangen und auch erfolgreich
umgesetzt werden."
Hintergrund:
Nach Artikel 22 des Einigungsvertrages soll jeweils die Hälfte des
DDR-Vermögens an den Bund und die neuen Länder gehen. Mehr als zehn
Jahre dauerten die Verhandlungen - bis die schwarz-gelbe Koalition
nun mit den beteiligten Ländern eine Einigung herbeiführte. Vor allem
unterschiedliche Rechtsaufassungen zu den noch langfristig aus diesem
Vermögen zu tragenden Verbindlichkeiten waren ein strittiger Punkt:
nach Einschätzung der Länder gebe es einen Finanzüberschuss in Höhe
von 3,5 Milliarden Euro; der Bund kalkulierte indes mit einen
Fehlbetrag von vier Milliarden Euro, wie es in der Präambel des
Vertrages heißt.
In dem Finanzvermögen-Staatsvertrag ist u. a. eine Regelung zur
Wismut GmbH (vormals Sowjetische Aktiengesellschaft) enthalten. Das
Bergbauunternehmen galt zur DDR-Zeit als einer der größten
Uran-Produzenten der Welt. Mit der Wiedervereinigung wurde es ein
Bundesunternehmen, das die ökologisch belasteten Gelände der
ehemaligen Bergbauzechen in Sachsen und Thüringen saniert. Das ist
eine langfristige Aufgabe, die laut Vertrag unverändert über den
Bundeshaushalt finanziert wird.
Auch für die langfristigen Verbindlichkeiten der ehemaligen
Staatlichen Versicherung der DDR (SinA) aus mehreren tausend
Altschadensfällen springt der Bund finanziell ein - den Ländern
sollen keine finanziellen Verpflichtungen entstehen.
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Datum: 25.04.2013 - 14:02 Uhr
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