Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundestag/NPD-Verbot
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Geschichte absprechen, mit großer Ernsthaftigkeit Rechtsextremismus
bekämpfen zu wollen. Ob man aber deshalb einen Antrag zu einem
neuerlichen Verbotsverfahren im Bundestag stellen muss, von dem man
weiß, dass ihm nicht einmal die Grünen, geschweige denn Union und FDP
zustimmen können, ist eine andere Frage. Kein Demokrat zweifelt
daran, dass die NPD eine menschenverachtende, verfassungsfeindliche
Partei ist. Es geht in dieser Auseinandersetzung vielmehr um die
juristische Bewertung der Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsantrags.
Und da sind Zweifel am Verfahren noch lange kein Nachweis einer
unehrenhaften Gesinnung.
Fahrlässig war es deshalb, den Kritikern nicht wie sonst üblich
die Chance zu geben, im Rechtsausschuss des Bundestags ihre Position
zu prüfen. Vielleicht wäre so ein Kompromiss möglich gewesen, der
deutlich macht, dass man trotz aller Zweifel an der Seite des
Bundesrates steht, der nun allein das Verbotsverfahren betreiben
muss.
Fazit: die Abgeordneten sahen sich durch den SPD-Antrag gezwungen,
Uneinigkeit in der juristischen Bewertung öffentlich zur Schau zu
stellen, obwohl sie sich in der ethisch-gesellschaftspolitischen
Bewertung der NPD doch völlig einig sind. Das nutzt nur der NPD.
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Datum: 25.04.2013 - 20:30 Uhr
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