WAZ: Abschiebung und "Rechtstreue". Kommentar von Thomas Mader
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Rechtsdezernentin im Fall der verhinderten Abschiebung von Mariama B.
Diese Begründung hört man immer wieder, wenn es um Flüchtlinge geht.
Und immer wieder ist sie ärgerlicher Unfug. Denn im Recht ist der
"Ermessensspielraum" schon eingebaut - und es gibt keinen
Behördenleiter, der sich dessen nicht überaus bewusst wäre. Denn ohne
Ermessensspielraum wäre er schlicht überflüssig. Der Fall Mariama B.
wirft eine Menge Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Ihre
Geschichte von Verstümmelung, Vergewaltigung und Zwangsprostitution
mag nur zum Teil nachprüfbar sein, sie wurde aber zumindest offiziell
auch von den Behörden nicht in Frage gestellt. Man hätte Mariama B.
wohl sogar Polizeischutz in Spanien zugestanden. Ob das ihre
Sicherheit garantiert hätte, ist eine müßige Frage. Das Mädchen hat
einfach Angst. Eine Angst größer als die vor dem Tode. Mariama B.s
Fall zeigt, dass man Flüchtlingsschicksale nicht nach Aktenlage
entscheiden kann. Und dass es immer anders geht. Die Frage ist nur:
Warum nicht gleich so? Mit ein bisschen Menschlichkeit.
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Datum: 26.04.2013 - 19:07 Uhr
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