WAZ: Da wird nichts verschleppt!
- Kommentar von Hayke Lanwert
ID: 871545
eine schwierige Situation. So lange haben sie auf diesen Prozess
gewartet, so groß ist ihre Hoffnung auf Gerechtigkeit. Und nun dies.
Eine Verzögerung nach der anderen. Doch das, was im Saal A 101
des Münchener Landgerichts geschieht, ist nichts Ungewöhnliches. Was
nun gern als "Flut von Anträgen" beschrieben wird und den
Verteidigern Prozessverschleppung unterstellt, ist Alltag in
deutschen Gerichten. Denn die Verteidiger Zschäpes können bei einer
späteren Revision, bei einer Anfechtung des Urteils, nur jene
Rechtsfehler geltend machen, die sie im Prozess selbst gerügt haben.
Per Antrag eben. Die Befangenheit der Richter, den zu kleinen Saal
oder einen inkompetenten Gutachter. Für Angeklagte gilt in
Deutschland bis zum Urteil die Unschuldsvermutung und sie haben das
Recht auf einen fairen Prozess. Auch Beate Zschäpe.
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Datum: 14.05.2013 - 18:35 Uhr
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