Rheinische Post: Richtiges Google-Urteil
= Von Reinhard Kowalewsky
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einem Land, in dem der Schutz von Persönlichkeitsrechten hohen Rang
hat, dürfen die Computer von Google den Ruf eines Menschen nicht ohne
Strafe in den Dreck ziehen. Der Internetgigant muss nun eben
Mitarbeiter einstellen, die hiesige Beschwerden gegen fragwürdige
Ergänzungsvorschläge bei der Eingabe von Suchwörtern prüfen. Und die
müssen beispielsweise aus dem System löschen, dass "Rotlicht" als
Suchergänzung zu Bettina Wulff vorgeschlagen wird. Google hat nicht
das Recht, frühere Gerüchte und Verleumdungen aus "technischen
Gründen" immer weiter zu transportieren. Ist damit das freie Internet
tot? Nein. Jedes Onlineangebot ist von Deutschland aus weiter
aufrufbar. Google darf weiter auf fragwürdige Internetseiten
hinweisen - gegen deren Inhalte kann Mann oder Frau notfalls klagen.
Außerdem müssen wir Internetbürger lernen, unsere digitale Identität
besser zu pflegen: Ungeschickte Selbstdarstellung bei Facebook hat
sicherlich mehr Karrieren beschädigt als umstrittene
Suchergänzungsvorschläge von Google.
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Datum: 14.05.2013 - 20:54 Uhr
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