Bundestagsanhörung bestätigt Position der Union

Bundestagsanhörung bestätigt Position der Union

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Bundestagsanhörung bestätigt Position der Union



(pressrelations) - Korrektur jetzt faktisch nicht möglich

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Wahlrecht im Innenausschuss erklären Dr. Günter Krings MdB, Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Stephan Mayer MdB, zuständiger Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die verfassungsrechtliche Korrektur des Bundestagswahlrechts in der verbleibenden Wahlperiode faktisch nicht geleistet werden kann.

Die Reformmöglichkeiten zur Beseitigung des so genannten negativen Stimmgewichts sind vielfältig und sehr komplex. Der Entwurf der Grünen lässt zu viele verfassungsrechtliche Problemfelder offen. Als verfassungsrechtlich hoch problematisch erwiesen sich die Vorschläge zur Aberkennung von im ersten Schritt bereits zugeteilten Listenmandaten aus Kompensationsgründen. Der von Befürwortern des Grünen-Entwurfs unterstützte Vorschlag, in besonderen Konstellationen selbst Direktwahlkreisgewinnern das Mandat abzunehmen, ist sogar grotesk und verfassungsrechtlich unvertretbar. Der Gesetzentwurf der Grünen würde darüber hinaus zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der Landeslisten in den unterschiedlichen Bundesländern führen. Er missachtet damit die föderale Gerechtigkeit. Manche Bundesländer wären sogar doppelte Verlierer, weil aufgrund ihrer Struktur praktisch nie Überhangmandate anfallen, sie nunmehr aber zusätzlich noch als Steinbruch für die Kompensation von Überhangmandaten in anderen Ländern herhalten müssten. Der Gesetzentwurf wird damit den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine verfassungskonforme Neuregelung gestellt hat, nicht gerecht. Eine halbherzige und mit heißer Nadel gestrickte Änderung würde neue Unsicherheiten herbeiführen; Wahlanfechtungen wären dann vorprogrammiert.

Der Entwurf berücksichtigt zudem die zusätzlichen Korrekturanforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht nicht. Dies gilt etwa für die Frage des doppelten Erfolgswertes von Stimmen für Wahlkreiskandidaten von Parteien, die an der 5 %-Klausel scheitern, aber gleichwohl ein oder zwei Direktmandate erringen.



Selbst die Grünen haben in der Anhörung zugegeben, dass sie nicht den großen Wahlrechtsentwurf vorgelegt haben. So erklärte auch der Sachverständige Prof. Dr. Pukelsheim, eine Umsetzung wäre nur mit Ecken und Kanten möglich.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein ordentliches parlamentarisches Beratungsverfahren dieses für die Demokratie hochwichtigen Themas. Dies geht nur zu Beginn der neuen Wahlperiode, um alle vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannten Handlungsoptionen offen diskutieren und aus ihnen auswählen zu können.


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Datum: 05.05.2009 - 10:41 Uhr
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