Mittelbayerische Zeitung: Gleiches Recht für alle
Kommentar zur schärferen Promillegrenze für Radfahrer
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kann man auch gut angetrunken aufs Rad steigen: So einfach ist die
Begründung dafür, dass man mit einem Promillewert im Blut aufs
Fahrrad steigen kann, bei dem Otto Normaltrinker schon schlecht wird.
1,6 Promille sind am Lenker erlaubt, so lange man nicht durch
unsichere Fahrweise auffällt oder einen Unfall baut. Mit derselben
Argumentation könnte man auch einem Autofahrer erlauben, betrunken
ans Steuer zu gehen. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte am
besten nüchtern sein. Auch die 0,5 Promille, die Autofahrern erlaubt
ist, sind genau genommen schon zu viel. Ein angetrunkener Radfahrer
stellt eine Gefahr für sich und andere dar. Wer vorhat, zu trinken,
kann sich auch vorher eine Fahrgelegenheit organisieren. Wer spontan
einen über den Durst getrunken hat, dem sollten seine eigene
Gesundheit und die anderer die paar Euro mehr wert sein, die der Bus,
die Bahn oder das Taxi kosten. Was er vorher in der Kneipe ausgegeben
hat, war sicher mehr.
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Datum: 21.05.2013 - 19:49 Uhr
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