Kein Wahlkampf mit dem Wahlrecht
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Kein Wahlkampf mit dem Wahlrecht
Zur Äußerung des 1. PGF der SPD-Fraktion Thomas Oppermann zu einer angeblich unmittelbar bevorstehenden Änderung des Wahlrechts erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Oppermanns Behauptung, die Koalition habe sich auf die Umsetzung einer Wahlrechtsreform noch vor der Sommerpause so gut wie geeinigt, ist schlicht falsch.
Seine Ankündigungen sind als reine Wahlkampfäußerungen zu werten und verfälschen die Absprachen innerhalb der Koalition. Sie entsprechen einem realitätsfernen Wunschdenken und verraten eine erschreckende Unkenntnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den negativen Stimmgewichten. Das Gericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass es sehr schwierig sein würde, sein für alle Verfassungsexperten überraschendes Urteil noch in der laufenden Wahlperiode umzusetzen. Um den Gesetzgeber gerade nicht unter Zeitdruck zu setzen, hat es ihm eine Frist bis Ende 2011 zur Anpassung des Wahlrechts gesetzt. Es ist umso befremdlicher, dass die SPD diesen Zeitdruck jetzt doch vollkommen unnötig aufbauen will.
Ein so sensibles und komplexes sowie für unsere Demokratie fundamentales Thema wie das Wahlrecht eignet sich aber weder für den Wahlkampf noch für überhastete Gesetze, die mit der heißen Nadel gestrickt werden. Die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, zwischen der Vielzahl der denkbaren und vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Lösungswege eine sinnvolle und faire Entscheidung zu treffen.
Bisher liegt nur ein Antrag der kleinsten Bundestagsfraktion zur Änderung des Wahlrechts vor. Hätte Oppermann an der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf am Montag teilgenommen, wäre ihm nicht entgangen, dass das von den Grünen vorgeschlagene Kompensationsmodell auf ernste verfassungsrechtliche Bedenken stieß und mehrere Experten neue Wahlanfechtungen für unvermeidbar halten, sollte nach diesem Modell im September gewählt werden. Ferner wurde offenbar, dass der Entwurf die wichtigen Fragen, die von den Karlsruher Richtern für gleichfalls regelungsbedürftig angesehen wurden, offen lässt - wie das Problem des doppelten Erfolgswertes von Stimmen für erfolgreiche Direktbewerber von Parteien, die an der 5-Prozent-Klausel scheitern.
Die Union bietet der SPD zeitnah konstruktive Gespräche zur Anpassung des Wahlrechts an. Wir lassen uns durch die taktischen Manöver der SPD aber nicht unter Druck setzen. Qualität, Rechtssicherheit und Fairness gehen für uns gerade im Wahlrecht vor Schnelligkeit.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 06.05.2009 - 16:32 Uhr
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