Schäuble-Vorstoss zur Grundgesetzänderung entbehrt jeder Grundlage

Schäuble-Vorstoss zur Grundgesetzänderung entbehrt jeder Grundlage

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Schäuble-Vorstoss zur Grundgesetzänderung entbehrt jeder Grundlage



(pressrelations) - Zur erneuten Diskussion um die Ausweitung von Befugnissen der Bundeswehr erklaert der verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold:

Mal wieder macht der Bundesinnenminister einen Vorstoss, die Befugnisse der Bundeswehr auszuweiten. Aber diesmal verkauft er uns alle fuer dumm: Er will der Oeffentlichkeit weismachen, das bei derzeitiger Gesetzeslage ein Einsatz der Spezialkraefte der Bundeswehr (KSK) gegen Piraten nicht moeglich sei. Deshalb waere auch die Befreiung der Geiseln von der gekaperten Hansa Stavanger gescheitert. Das ist kompletter Unsinn.

Natuerlich darf die Bundeswehr ihre Spezialkraefte einsetzen. Sie darf im Rahmen des Mandates ATALANTA alle erforderlichen Massnahmen durchfuehren, um seeraeuberische Handlungen zu beenden. Dies steht auch explizit so im Artikel 105 des Seerechtsuebereinkommens. Und nach Paragraf 5 des Parlamentsbeteiligungs-Gesetzes darf sie dies bei Gefahr im Verzug sogar tun, ohne das Parlament vorher zu konsultieren. Die KSK sind nicht eingesetzt worden, weil die GSG 9 speziell fuer Geiselbefreiung auf hoher See ausgebildet worden ist. Das koennen die Experten der Polizei einfach besser. Wenn man das aendern moechte, muss das Verteidigungsministerium die Trainingsprogramme aendern. Aber nicht die Verfassung.

Nein, Schaeuble will die Geiselnahme instrumentalisieren, um die Kompetenzen der Bundeswehr auszuweiten. Aber diesmal hat er ueberzogen, seine Begruendungen entbehren jeder Grundlage. Anstatt sich dafuer stark zu machen, beim Verteidigungsministerium auf eine staerkere Koordinierung von GSG 9 und KSK hinzuwirken, betreibt er auf dem Ruecken der gefangenen Schiffsbesatzung seine uebliche Salamitaktik. Das ist einfach schaebig.


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Datum: 11.05.2009 - 16:03 Uhr
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