Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Hungerstreik der Asylbewerber in München: "Hart an der Grenze"
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neue europäische Asylrecht gebilligt. Nur fällt es angesichts der
überarbeiteten Dublin-Verordnung schwer, tatsächlich von Asylrecht zu
sprechen. Abschieberecht wäre die treffendere Bezeichnung. Das Gesetz
hilft der EU, ihre Grenzen zu schützen. Flüchtlinge schützt es nicht.
Die Dublin-Verordnung legt den Grundsatz fest, dass nur ein
Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist - und
zwar der Staat, den der Flüchtling als Erstes betritt. Diese Regel
nutzt vor allem Deutschland, weil es von einem Kranz von EU-Ländern
umgeben ist. In Griechenland stranden die Syrer und Afghanen, in
Italien die Afrikaner, in Polen die Tschetschenen. Reisen die
Flüchtlinge weiter nach Berlin, dürfen die Deutschen sie
zurückschaffen. Die Flüchtlinge sind nicht ihre Angelegenheit.
Flüchtlinge fliehen vor Bürgerkrieg und Folter. Werden Menschen in
ihren Herkunftsländern politisch verfolgt, können sie in einem
fremden Land um Asyl bitten. So lautet die Regel. Derzeit werde etwa
jeder dritte Asylbewerber anerkannt, sagt Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann. Flüchtlinge fliehen auch vor absoluter Armut. Sie
fliehen, weil sie nicht krepieren wollen. Sie hoffen auf ein Leben,
das ein wenig besser ist. Aber der "Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts", so nennt sich Europa selbst, bleibt für die meisten
verschlossen. An den Grenzen ist Europa hart. Flüchtlinge werden
behandelt wie Einbrecher. Europa schützt sich vor ihnen wie vor
Terroristen - mit Radaranlagen, der Grenzschutzagentur Frontex und
mit Paragrafen. Autorin: Christine Straßer
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Datum: 27.06.2013 - 21:24 Uhr
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