Pflegeeinrichtungen sind keine Krankenhäuser / bpa Bayern sieht mit klinikartigen Hygienevorgaben die Lebensqualität in Senioreneinrichtungen gefährdet
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Änderung des Pflege-Wohnqualitätsgesetzes" (PfleWoqG) schränkt die
Landesregierung die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren in
stationären Pflegeeinrichtungen ein. Davon ist der Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) überzeugt. Das neue
Gesetz schreibt den Einrichtungen Hygienemaßnahmen vor, wie sie in
Krankenhäusern umgesetzt werden müssen, und lässt gleichzeitig
wichtige Infektionsquellen andernorts völlig außer Acht.
"In den Pflegeeinrichtungen dürfen keine klinikähnlichen
Strukturen etabliert werden", warnt der bayrische
bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri: "Pflegeeinrichtungen sind
schließlich Orte des Wohnens und des Lebens und keine Krankenhäuser."
Der betreffende Passus im PfleWoqG solle deshalb ersatzlos gestrichen
werden.
Schon das bestehende Gesetz verpflichtet die Pflegeeinrichtungen
zu hohen Hygienestandards. Die konkrete Umsetzung und die
Entscheidung, nach welchen der verschiedenen anerkannten
wissenschaftlichen Leitlinien die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden,
liegen bisher jedoch bei den Betreibern.
"Statt den Einrichtungen hier krankenhausartige Maßnahmen
vorzuschreiben, sollte die Betreiberautonomie geachtet werden",
betont auch Hannegret Neuwinger, Vorstandsmitglied der
bpa-Landesgruppe: "Hygieneschutzmaßnahmen müssen im Sinne der
Bewohnerinnen und Bewohner mit Augenmaß umgesetzt werden. Vorrang hat
immer die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Seniorinnen und
Senioren." Dies gewährleiste der aktuelle Bayerische
Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen in erprobter
Weise. "Weitere gesetzliche Regelungen sind also unnütz und schaden
der Lebensqualität in den Häusern", so Neuwinger.
Der bpa-Landesvorsitzende Kasri wirft der Landesregierung zudem
vor, wichtige Quellen von Infektionen bei den neuen
Hygienevorschriften außen vor zu lassen. Mit Blick auf die
gefährlichen multiresistenten Keime fordert Kasri eine strengere
Kontrolle der bereits bestehenden Regeln zur Erfassung von Keimen in
Kliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren. "Hier werden
Infektionsgefahren für Patientinnen und Patienten nicht aufgedeckt.
Durch eine bessere Prävention dort würden viele spätere
Hygienemaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen überflüssig", so Kasri.
bpa Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon
rund 950 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Joachim Görtz, Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 089 - 8 90 44 83 20
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Datum: 01.07.2013 - 13:09 Uhr
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Innenpolitik
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