Auch Arme müssen zum Arzt
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Auch Arme müssen zum Arzt
"Die Bundesrepublik hat 1973 den UN-Sozialpakt vorbehaltlos ratifiziert und damit zu geltendem Recht gemacht. Darin steht, die Vertragsstaaten sollten ,für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen'. Die bestehenden Zuzahlungen grenzen aber bereits große Teile der Bevölkerung von der medizinischen Versorgung aus. Das belegen mittlerweile viele Studien.
Daraus folgt: Wenn man überhaupt Zuzahlungen erheben will, muss man wenigstens Haushalte mit geringem Einkommen davon ausnehmen. Die Blümsche Härtefallregelung, die genau das geleistet hat, haben Ulla Schmidt und Horst Seehofer 2004 abgeschafft. Würde diese Regelung heute noch gelten, müssten z.B. Ein-Personen-Haushalte unter 1.000 Euro Einkommen keinerlei Zuzahlungen leisten.
Ich fordere von den an dieser Diskussion Beteiligten: Mehr Ethik, und nicht nur Monetik."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 19.05.2009 - 16:32 Uhr
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