Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Streitfall häusliches Arbeitszimmer: Karlsruher Richter müssen entscheiden
Hoffnung für Lehrer: Das Finanzgericht Münster hält die steuerliche Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer zumindest teilweise für verfassungswidrig und hat den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nun müssen die Karlsruher Richter entscheiden, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Beschluss der Münsteraner Richter fiel am 18. Mai und wurde von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. begrüßt.
Im aktuellen Fall hatte ein Lehrer am Finanzgericht in Münster geklagt (Az.: 1 K 2872/08 E) und einen Teilerfolg erzielt, denn der zuständige Senat setzte das Verfahren aus und gab die Frage an das Bundesverfassungsgericht weiter. Die Münsteraner Richter beurteilten die Neuregelung als teilweise verfassungswidrig, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Es entspreche nicht der Verfassung, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht berücksichtigt werden, obwohl im Falle des Lehrers für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dadurch entstehe ein Nachteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die ein Arbeitszimmer außerhalb des Hauses nutzen oder gegenüber Arbeitnehmern, die ihren beruflichen Mittelpunkt zu Hause haben.
Wie die Entscheidung in Karlsruhe ausfällt, ist völlig offen. Zwei andere Finanzgerichte in Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg hatten Klagen gegen die Neuregelung bereits zugunsten des Gesetzgebers entschieden. In Münster wurde zum ersten Mal die Verfassungsmäßigkeit bezweifelt.
Solange noch kein endgültiges Urteil gefällt ist, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern, das häusliche Arbeitszimmer auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben. Sollte die Neuregelung – ähnlich wie bei der Pendlerpauschale – durch die Gerichte gekippt werden, kann nur profitieren, wer zuvor das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angegeben hat. Die Steuererklärung für das Jahr 2008 muss bis zum 2. Juni 2009 beim Finanzamt sein.
Mehr Infos unter www.lohi.de.
Pressetext zum Download
Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Südliche Ringstraße 5c
91126 Schwabach
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf(at)lohi.de
Datum: 20.05.2009 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 91151
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.05.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 618 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Streitfall häusliches Arbeitszimmer: Karlsruher Richter müssen entscheiden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).