Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu EU/Energiepolitik/Beihilfen/Atomkraft
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hochpolitischer Vorgang: Was darf ein Nationalstaat im europäischen
Binnenmarkt fördern und was nicht? Diesmal aber geht die
EU-Kommission, die in diesen Fragen die alleinige
Entscheidungsinstanz in Europa ist, zu weit. Sie kann nicht im
Alleingang Ausführungsbestimmungen für ihre künftigen
Subventionsentscheidungen erlassen, die die Energielandschaft so
grundsätzlich umkrempeln würden. Die Bundesregierung hat recht, wenn
sie hier die rechtliche Zulässigkeit des Brüsseler Vorhabens in
Zweifel zieht. Solche Richtungsentscheidungen dürfen nicht durch die
Hintertür kommen, sondern müssen in einem Gesetzgebungsprozess
diskutiert und beschlossen werden.
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Datum: 19.07.2013 - 20:01 Uhr
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